Allgemeine Geschäftsbedingungen


AdWork Consulting GmbH
Zur Sonnenwiese 1
53773 Hennef


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE335993244

Handelsregister: HRB 16081
Registergericht: Siegburg

Vertreten durch:
Roland Röttger


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Telefon: +49 (0) 2242 - 91 85 351
E-Mail: kontakt@rolandroettger.com

E-Mail Kontakt für Partner-Anfragen: controlling@rolandroettger.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen von AdWork Consulting GmbH, Königstraße 36, 53773 Hennef


1. Geltungsbereich


1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch AdWork Consulting GmbH an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die AdWork Consulting GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.


1.3 AdWork Consulting GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn AdWork Consulting GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.


1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von AdWork Consulting GmbH notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von der AdWork Consulting GmbH aus.




 2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung


 2.1 Für Gegenstand der Leistung seitens AdWork Consulting GmbH gilt folgendes:

AdWork Consulting GmbH unterstützt die Kunden beratend in Ihrem Marketing auf Amazon. Dies umfasst insbesondere die Optimierung von Produkten, die Aufsetzung der eigenen Marketingkampagnen auf Amazon und die Optimierung dieser. AdWork Consulting GmbH unterstützt ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Coachings. AdWork Consulting GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von AdWork Consulting GmbH aus.


2.2 AdWork Consulting GmbH ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. AdWork Consulting GmbH ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.


2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch AdWork Consulting GmbH beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.


2.4 AdWork Consulting GmbH steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.




3. Mitwirkungspflicht des Kunden


3.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist AdWork Consulting GmbH auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens AdWork Consulting GmbH mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.


3.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.




4. Laufzeit und Kündigung


4.1 Die Laufzeit des Vertrages wird im Hauptvertrag individuell vereinbart. Wurde die Laufzeit nicht individuell im Hauptvertrag vereinbart, so gilt die dreimonatige Laufzeit als vereinbart.


4.2 Es besteht kein Recht zur Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.




5. Verzug des Kunden

5.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält AdWork Consulting GmbH sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.


5.2 AdWork Consulting GmbH hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der seiner fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. AdWork Consulting GmbH muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.


5.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.




6. Zustandekommen des Vertrages


6.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

Der Vertrag zwischen AdWork Consulting GmbH und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.

Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.


6.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen AdWork Consulting GmbH und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.


6.3 Es ist nicht gestattet mit der AdWork Consulting GmbH Verträge zu schließen, wenn Sie direkt oder indirekt mit der AdWork Consulting GmbH in Wettbewerb stehen.




7. Preise und Zahlungsbedingungen


7.1 Die Vergütung von AdWork Consulting GmbH findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von AdWork Consulting GmbH aus.


7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.


7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.


7.4 Kann der Betrag nicht eingezogen werden, so muss der Kunde ihn innerhalb drei Werktagen an AdWork Consulting GmbH überweisen.


7.5 Sollte der Zugang zum Account aus dem in 11.3 beschrieben Grund gesperrt werden, so hat dies keine Auswirkung auf die Vergütung von AdWork Consulting GmbH.




8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Gegen Ansprüche von AdWork Consulting GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.


8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.




9. Haftung

9.1 AdWork Consulting GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  


9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

a)  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.




10. Datenschutz und Datensicherheit


10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist AdWork Consulting GmbH die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. AdWork Consulting GmbH verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.


10.2 AdWork Consulting GmbH weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann.  Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde AdWork Consulting GmbH wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn AdWork Consulting GmbH die Verstöße alleine zu vertreten hat.




11. Nutzungsrechte und Urheberrecht


11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von AdWork Consulting GmbH stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei AdWork Consulting GmbH. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von AdWork Consulting GmbH. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.


11.2 Verstöße gegen 11.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.


11.3 AdWork Consulting GmbH verwendet IP Tracking Tools. Sollten sich mehrere Personen gleichzeitig in dem Coaching anmelden, so behält AdWork Consulting GmbH sich vor, den Zugang vorübergehend zu sperren, bis sich der Vorfall geklärt hat.




12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hennef.


12.2 Es gilt deutsches Recht.



AGB Stand: 29.09.2020 ©

 

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